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Vertrauensschutz ist Datenschutz
unter diesem Motto gestaltet sich
die Arbeit des Datenschützers.
Es geht darum das Vertrauen
ihrer Kunden/ Mandaten/ Patienten zu schützen und gleichzeitig ihren Datenbestand,
ihr Kapital vor Angriffen und Verlust zu bewahren. Ein Eingriff in diesem
Bereich könnte für ihr Unternehmen schwere Folgen, sowohl in finanziellem als
auch in juristischem Sinne haben. In diesem Zusammenhang habe ich
ein Datenschutzmanagementkonzept erarbeitet, der ihr(e)
Unternehmen/ Kanzlei/ Praxis vor solchen Eingriffen schützen kann. Gleichzeitig
wird damit eine kostengünstigere Datenverwaltung erreicht, so dass Datenschutz
nicht nur Kosten verursacht, sondern durch Sicherheit und Ordnung, eine
Reduzierung der Such- und Ausfallzeiten bewirkt und damit eine finanzielle
Entlastung darstellt. Die Grundlagen dieses Konzepts
sind einfache Verhaltensregeln, eine sinnvolle Strukturierung und Organisation
ihres Datenbestandes und des Umgangs mit diesem. Für Unternehmen/ Kanzleien/
Praxen die gemäß dem BDSG zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
verpflichtet sind, erfülle ich gerne den Tätigkeitsbereich des externen
Datenschutzbeauftragten.
Diese Aufgabe übernehme ich im Rahmen meiner Qualifikation als Dipl. Datenschutzbeauftragte.
Datenschutz ist nicht nur Schutz der
Daten anderer, sondern auch Schutz der Daten des eigenen Unternehmen.
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