Vertrauensschutz ist Datenschutz

unter diesem Motto gestaltet sich die Arbeit des Datenschützers.

Es geht darum das Vertrauen ihrer Kunden/ Mandaten/ Patienten zu schützen und gleichzeitig ihren Datenbestand, ihr Kapital vor Angriffen und Verlust zu bewahren. Ein Eingriff in diesem Bereich könnte für ihr Unternehmen schwere Folgen, sowohl in finanziellem als auch in juristischem Sinne haben. In diesem Zusammenhang habe ich ein Datenschutzmanagementkonzept erarbeitet, der ihr(e) Unternehmen/ Kanzlei/ Praxis vor solchen Eingriffen schützen kann. Gleichzeitig wird damit eine kostengünstigere Datenverwaltung erreicht, so dass Datenschutz nicht nur Kosten verursacht, sondern durch Sicherheit und Ordnung, eine Reduzierung der Such- und Ausfallzeiten bewirkt und damit eine finanzielle Entlastung darstellt. Die Grundlagen dieses Konzepts sind einfache Verhaltensregeln, eine sinnvolle Strukturierung und Organisation ihres Datenbestandes und des Umgangs mit diesem. Für Unternehmen/ Kanzleien/ Praxen die gemäß dem BDSG zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, erfülle ich gerne den Tätigkeitsbereich des externen Datenschutzbeauftragten.
Diese Aufgabe übernehme ich im Rahmen meiner Qualifikation als Dipl. Datenschutzbeauftragte.

Datenschutz ist nicht nur Schutz der Daten anderer, sondern auch Schutz der Daten des eigenen Unternehmen.

 

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